Hebammenleistungen

Die gesetzlich geregelten Hebammenleistungen

Hebammenhilfe – für wen und wie lange?

Jede Frau hat in Ihrer Schwangerschaft, unter der Geburt und in der Wochenbettzeit Anspruch auf Hebammenhilfe.
Kann das Neugeborene nach der Geburt nicht von der Mutter versorgt werden, haben auch das Kind und die Betreuungsperson Anspruch auf Hebammenhilfe (z. B. bei Adoption oder schwerer Erkrankung der Mutter).
Der Betreuungszeitrahmen einer Hebamme streckt sich vom Beginn einer Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit oder bis zum vollendeten 9. Lebensmonat des Kindes.

Wer trägt die Kosten?

Der Umfang und die Vergütung von Hebammenleistungen sind in der Hebammenvergütungsverordnung festgelegt.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese Leistungen.

Die privaten Krankenkassen haben eigene Vergütungsvereinbarungen.
Meistens orientieren sich diese Vereinbarungen an denen der gesetzlichen Krankenkassen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer privaten Krankenkasse in Verbindung, um genau zu klären, welche Leistungen übernommen werden.

Die Hebammenleistungen im Einzelnen

Vorgespräch, Beratung in der Schwangerschaft
In einem Vorgespräch lernen Sie sich gegenseitig persönlich kennen. Dabei erfahren Sie mehr, sowohl über die allgemeine Hebammenarbeit, als auch über das individuelle Angebot der Hebamme.
Zu jedem Zeitpunkt Ihrer Schwangerschaft haben Sie die Möglichkeit mit Ihrer Hebamme Kontakt aufzunehmen. Sie können Fragen zu allen Themen stellen, die Ihre neue Lebenssituation betreffen. Ihre Hebamme wird Sie beraten oder bei Bedarf weiterleiten. Auch während einer Risikoschwangerschaft kann Sie eine Hebamme gemeinsam mit dem Frauenarzt bzw. der Frauenärztin betreuen und beraten.
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
Die meisten Frauen fühlen sich in der Schwangerschaft wohl. Trotzdem treten manchmal Schwangerschaftsbeschwerden auf und äußern sich in vielfältiger Weise.
Sollten bei Ihnen körperliche Beeinträchtigungen auftreten, z. B. Übelkeit, Wassereinlagerungen, Rückenschmerzen, vorzeitige Wehen, können Sie jederzeit einen Termin mit Ihrer Hebamme vereinbaren. Sie wird versuchen die Beschwerden zu lindern oder Ihre Situation zu verbessern.
Auch bei Unsicherheiten oder Ängsten in Bezug auf Ihre neue Lebenssituation oder eine zurückliegende Schwangerschaft berät Sie Ihre Hebamme gerne.
Schwangerenvorsorge
Schon von Beginn Ihrer Schwangerschaft an können Sie die Mutterschafts-Vorsorgeuntersuchungen bei einer Hebamme wahrnehmen. Das Feststellen einer Schwangerschaft und Ausstellen eines Mutterpasses ist Bestandteil der Hebammenarbeit. Alle Untersuchungen werden gemäß den Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt und im Mutterpass dokumentiert. Hebammen nehmen sich neben den medizinischen Aspekten der Vorsorge auch ausreichend Zeit für eine ganzheitliche Betrachtung Ihrer Schwangerschaft.

Sie können die Vorsorgeuntersuchungen von einer Hebamme, von einer Frauenärztin bzw. einem Frauenarzt, oder von beiden im Wechsel durchführen lassen.

Geburtsvorbereitung
Ein Geburtsvorbereitungskurs umfasst insgesamt 14 Stunden und kann mit, oder ohne Partner besucht werden. Kursinhalte sind Informationen über die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Neben Entspannungs- und Atemübungen und Übungen zur Körperwahrnehmung bleibt genug Zeit zur Beantwortung Ihrer persönlichen Fragen.

Suchen Sie sich bitte so früh wie möglich einen passenden Kurs, denn die Kurse sind schnell ausgebucht. Ein günstiger Zeitpunkt für den Beginn eines Geburtsvorbereitungskurses liegt zwischen der 25. und 30. Schwangerschaftswoche (SSW).

In besonderen Situationen, beispielsweise bei Bettruhe, besteht die Möglichkeit, auf ärztliche Anordnung, Einzelgeburtsvorbereitung zu Hause zu erhalten.

Die Kursgebühren für die Partner werden privat in Rechnung gestellt.

Geburtshilfe
Wenn Sie sich wünschen unter der Geburt von einer freiberuflichen Hebamme betreut zu werden, sollten Sie sich möglichst vor der 12. SSW an eine Hebamme wenden, die Geburtshilfe anbietet.

Während der Schwangerschaft haben Sie dann Zeit, gemeinsam mit der Hebamme, Ihre persönlichen Vorstellungen zu klären und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.

Bei einer Beleggeburt begleitet Sie Ihre Hebamme in eine Klinik und betreut Sie dort. Wählen Sie eine Hausgeburt, können Sie in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Dort haben Sie die besten Möglichkeiten, eigene Vorstellungen zu verwirklichen und eine positive Atmosphäre zu schaffen.

Die Kosten für die mehrwöchige Rufbereitschaft werden privat in Rechnung gestellt.

Wochenbettbetreuung
Nach der Geburt haben Sie Anspruch auf Hausbesuche von einer Hebamme, die Sie und Ihre Familie unterstützt, mit der neuen Lebenssituation vertraut zu werden.

Während der Wochenbettbesuche berät Sie Ihre Hebamme bei Fragen, die sich durch das Zusammenleben mit einem Neugeborenen ergeben. Sie gibt z. B. Hilfestellung rund um die Themen Stillen, Zufüttern und Abstillen und beobachtet bei der Mutter die Wundheilung und Rückbildung. Auch erste Rückbildungsübungen sind Teil der vielfältigen Hebammenarbeit im Wochenbett.

Beim Kind werden unter anderem das Trinkverhalten, die Gewichtsentwicklung, der Schlaf-Wach-Rhythmus und die Neugeborenengelbsucht beobachtet. Sie erhalten auch Tipps zur Säuglingspflege und zum Umgang mit Ihrem Kind.

Suchen Sie sich schon möglichst früh in der Schwangerschaft eine Hebamme für die Wochenbettbetreuung. So haben Sie die Gelegenheit, sich im Vorfeld kennen zu lernen und das spätere Vorgehen miteinander abzustimmen.

Diese Begleitung durch die Hebamme ist bis zur 12. Woche nach der Geburt möglich. In besonderen Fällen kann Sie Ihre Hebamme, auf ärztliche Anordnung, länger betreuen.

Rückbildung
Ungefähr 6 bis 8 Wochen nach der Geburt Ihres Kindes können Sie mit der Teilnahme an einem Rückbildungsgymnastikkurs beginnen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Wahrnehmung und Kräftigung des Beckenbodens. Gezielte Übungen für Rücken, Bauch und Beine stärken die durch die Schwangerschaft besonders beanspruchten Muskelgruppen. Durch bewusste Atmung, Bewegung sowie durch Entspannung hat diese Arbeit einen positiven Einfluss auf das Wohlbefinden der Teilnehmerinnen.

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für 10 Stunden übernommen.

Stillberatung und Beikosteinführung
Ergeben sich später als 12 Wochen nach der Geburt Fragen zum Stillen, Zufüttern, Abstillen oder der Beikosteinführung, können Sie weiterhin von einer Hebamme betreut werden. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für acht Beratungstermine bis zum Ende der Stillzeit bzw. bei nicht gestillten Kindern bis zum Ende des neunten Lebensmonats des Kindes.
Betreuung in besonderen Lebenssituationen
Vielleicht befinden Sie sich vor oder nach der Geburt in einer Krise. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Hebamme anzusprechen. Sie unterstützt Sie und nennt Ihnen bei Bedarf Adressen an die Sie sich wenden können.

Wenn ein Baby tot oder krank geboren wird oder nach der Geburt verstirbt, brauchen Eltern besondere Begleitung. In diesen Fällen, wie auch nach einer Fehlgeburt oder einem medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruch, kann Sie Ihre Hebamme selbstverständlich im Wochenbett betreuen.

Frauen, die Ihr Kind zur Adoption freigeben, haben ebenso Anspruch auf Hebammenhilfe wie Frauen, die ein Kind adoptieren.

Familienhebammen
Familienhebammen sind Hebammen mit einer Zusatzqualifikation.

Ihr Einsatz ist überall dort sinnvoll, wo Mütter verstärkt Hilfeleistungen im alltäglichen Umgang mit Ihrem Kind brauchen. Deshalb richtet sich diese Hebammenleistung besonders an Teenagermütter, Familien mit Migrationshintergrund und Frauen/Partnern mit psychischen Belastungen oder Suchtproblematik.

Das Betreuungsangebot umfasst das erste Lebensjahr.